Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 32, 83112 Frasdorf |
Telefon: | 08052179616 |
Fax: | 08052179618 |
E-Mail: | isolde.pfisterer@frasdorf.de |
Anschrift: | Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 0803139201 |
Fax: | 080313929001 |
E-Mail: | poststelle@lra-rosenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kampenwandstraße 36, 83229 Aschau im Chiemgau |
Telefon: | 080529510910 |
Fax: | 080529510971 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-aschau.de |
Anschrift: | Dorfplatz 3, 83122 Samerberg |
Telefon: | 08032989417 |
Fax: | 08032989419 |
E-Mail: | info@samerberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83233 Bernau am Chiemsee |
Telefon: | 0805180080 |
Fax: | 08051800819 |
E-Mail: | rathaus@bernau-am-chiemsee.de |
Anschrift: | Söllhubener Str. 6, 83083 Riedering |
Telefon: | 0803690640 |
Fax: | 08036906411 |
E-Mail: | info@riedering.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83209 Prien am Chiemsee |
Telefon: | 0805160641 |
Fax: | 0805160669 |
E-Mail: | rathaus@prien.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Frasdorf liegt an den Chiemgauer Bergen im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Die Gemeinde wurde bereits im Jahre 1135 erstmals urkundlich erwähnt und besteht aus 3 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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