Telefon: | 09729 911125 |
Fax: | 09729 9111-18 |
E-Mail: | saalmueller.s@gemeinde.grettstadt.de |
Öffnungszeiten: | Mo-Fr 8.00-12.00 & Do 14.00-18.00 Uhr |
Man wendet sich meist schriftlich an Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Beim Hochbauamt handelt es sich zumeist um Anfragen bezüglich Bausachen privater Art, Baufreiheit und Sanierung. Daher stellen wir Ihnen hier unter anderem Mail, Adresse und Fax des zuständigen Hochbauamtes Grettstadt zur Verfügung.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bauamt in Grettstadt. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bauamt in Grettstadt können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde. Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bei den aufgeführten Dienstleistungen und Zuständigkeiten handelt es sich um typische Angaben für die gewählte Kategorie Hochbauamt. Beachten Sie bitte auch den Beschreibungstext des gewählten Eintrages in Grettstadt! Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.