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Sozialämter in Geroldshausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
3.76 km von Geroldshausen
Anschrift:Rathausstr. 2, 97268 Kirchheim in Unterfranken
Telefon:09366906115
Fax:09366906160
E-Mail:verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(0)
Sozialamt des Landkreises
12.06 km von Geroldshausen
Anschrift:Nürnberger Straße 47 a, 97076 Würzburg
Telefon:093180035219
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Geroldshausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
3.69 km von Geroldshausen
Anschrift:Pfarrer-Walter-Str. 4, 97271 Kleinrinderfeld
Telefon:0936690770
Fax:09366907790
E-Mail:info@kleinrinderfeld.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
Mi geschlossen
(1)
Sozialamt
5.33 km von Geroldshausen
Anschrift:Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Telefon:0933480828
Fax:0933480841
E-Mail:michaela.fischer@giebelstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Do 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
5.69 km von Geroldshausen
Anschrift:Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg
Telefon:0931600610
Fax:09316006119
E-Mail:markt.reichenberg@reichenberg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.42 km von Geroldshausen
Anschrift:Am Rathaus 1, 97270 Kist
Telefon:0930690620
Fax:09306906249
E-Mail:info@vgem-kist.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.14 km von Geroldshausen
Anschrift:Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt
Telefon:09303906126
Fax:093038483
E-Mail:schuetze@vgem-eibelstadt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 17.30 Uhr, Do 13.00 - 16.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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