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Sozialämter in Kürnach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.02 km von Kürnach
Anschrift:Kirchberg 15, 97273 Kürnach
Telefon:0936790690
Fax:09367906950
E-Mail:info@kuernach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 14:00 - 18:00 Uhr, Do 14:00 - 16:00 Uhr
(0)
Sozialamt des Landkreises
10.12 km von Kürnach
Anschrift:Nürnberger Straße 47 a, 97076 Würzburg
Telefon:093180035219
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Kürnach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
2.5 km von Kürnach
Anschrift:Kirchstraße 14, 97294 Unterpleichfeld
Telefon:0936790800
Fax:09367908099
E-Mail:gemeinde@unterpleichfeld.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 7-12 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
3.87 km von Kürnach
Anschrift:Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Telefon:093058880
Fax:0930588888
E-Mail:post@vgem-estenfeld.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Di 14.00-18:00 Uhr, Mo, Do 14.00-16:30 Uhr
(1)
Sozialamt
6.09 km von Kürnach
Anschrift:Am Marktplatz 8, 97241 Bergtheim
Telefon:09367900710
Fax:093679007190
E-Mail:poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
(1)
Sozialamt
6.22 km von Kürnach
Anschrift:Am Rathaus 4, 97228 Rottendorf
Telefon:0930290900
Fax:09302909030
E-Mail:rathaus@rottendorf.eu
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
7.05 km von Kürnach
Anschrift:Schloßberg 1, 97222 Rimpar
Telefon:0936580670
Fax:093658067150
E-Mail:rathaus@rimpar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mi 16:00-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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