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Ausländerbehörden in Ochsenfurt - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(59)
Ausländeramt des Landkreises
16.17 km von Ochsenfurt
Anschrift:Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg
Telefon:093180035550
Fax:093180035690
E-Mail:poststelle@lra-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Ochsenfurt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(26)
Ausländeramt des Landkreises
12.5 km von Ochsenfurt
Anschrift:Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen
Telefon:093219280
Fax:093219289999
E-Mail:lra@kitzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
(53)
Ausländerbehörde
17.76 km von Ochsenfurt
Anschrift:Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg
Telefon:0931370
Fax:0931373390
E-Mail:ausland@stadt.wuerzburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(59)
Ausländeramt des Landkreises
28.01 km von Ochsenfurt
Anschrift:Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon:09341820
Fax:09341825900
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(63)
Ausländeramt des Landkreises
39.71 km von Ochsenfurt
Anschrift:Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
Telefon:093537930
Fax:093537937981
E-Mail:Auslaenderamt@Lramsp.de
Öffnungs­zeiten:09353 793-7900
(45)
Amt für Ausländerwesen des Landkreises
41.54 km von Ochsenfurt
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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