Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg |
Telefon: | 093180035828 |
Fax: | 093180035821 |
E-Mail: | sport@lra-wue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Würzburger Straße, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537931106 |
Fax: | 093537937106 |
E-Mail: | Sport@Lramsp.de |
Anschrift: | Stettiner Str. 1, 97072 Würzburg |
Telefon: | 09317908452 |
Fax: | 09317908498 |
E-Mail: | sport@stadt.wuerzburg.de |
Anschrift: | Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341820 |
Fax: | 09341825660 |
E-Mail: | infos@main-tauber-kreis.de |
Anschrift: | Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219282400 |
Fax: | 093219282499 |
E-Mail: | lra@kitzingen.de |
Anschrift: | Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501508 |
Fax: | 0937150179508 |
E-Mail: | info@lra-mil.de |
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Remlingen im Landkreis Würzburg ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt und ist überregional bekannt durch den alljährlichen Saatmarkt. Schon 839 fand der Ort seine erste urkundliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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