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Hochbauämter in Gestratz - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
2.95 km von Gestratz
Anschrift:Mühlenstr. 1, 88167 Röthenbach (Allgäu)
Telefon:083841824
Fax:083841828
E-Mail:rathaus@vg-argental.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 17:00 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
22.69 km von Gestratz
Anschrift:Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (Bodensee)
Telefon:08382270311
Fax:08382270204
E-Mail:poststelle@landkreis-lindau.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Gestratz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.91 km von Gestratz
Anschrift:Kirchstraße 9, 88260 Argenbühl
Telefon:07566940236
Fax:07566940299
E-Mail:gemeinde@argenbuehl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
6.21 km von Gestratz
Anschrift:Hauptstr. 8, 88167 Stiefenhofen
Telefon:08383920820
Fax:08383920811
E-Mail:gemeinde@vg-stiefenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
6.34 km von Gestratz
Anschrift:Wassertorstraße 1-3, 88316 Isny im Allgäu
Telefon:07562984154
Fax:07562984197
E-Mail:info@isny.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
6.53 km von Gestratz
Anschrift:Lindauer Straße 2, 88178 Heimenkirch
Telefon:0838180526
Fax:0838180515
E-Mail:markus.grotz@heimenkirch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-16 Uhr, jeden 1. Do im Monat 14-18 Uhr geöffnet
(1)
Bauamt
9.06 km von Gestratz
Anschrift:Kirchplatz 1, 88171 Weiler-Simmerberg
Telefon:0838739140
Fax:0838739170
E-Mail:info@weiler-simmerberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.15 & Mi 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Gestratz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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