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Lohnsteuerhilfe Weißensberg

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Badstr. 11, 88131 Lindau (Bodensee)
Telefon:083822746606
Fax:083822746607
E-Mail:christa.micklich@vlh.de
Anschrift:Riedweg 13, 88074 Meckenbeuren
Telefon:075424016439
E-Mail:franz.sauter@vlh.de
Anschrift:Albrecht-Dürer-Str. 29, 88046 Friedrichshafen
Telefon:0754142060
Fax:0754142078
E-Mail:peter.mueller@vlh.de
Anschrift:Bachstr. 16, 88250 Weingarten
Telefon:075146782
E-Mail:guenther.john@vlh.de
Anschrift:Spiegelberg 17, 88090 Immenstaad
Telefon:075451537
Fax:07545911962
E-Mail:andreas.stroinski@vlh.de
Anschrift:Weiler Halde 27, 88276 Berg
Telefon:075141117
Fax:075151143
E-Mail:reiner.doerfler@vlh.de
Anschrift:Am kleinen Alpsee 18, 87509 Immenstadt
Telefon:08323986552
E-Mail:lothar.simon@vlh.de
Anschrift:Steigweg 17, 88299 Leutkirch
Telefon:075619151260
E-Mail:ralf.manthei@vlh.de
Anschrift:Sigebrandstr. 19, 88410 Bad Wurzach
Telefon:07564948439
E-Mail:mario.winklmeier@vlh.de
FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Weißensberg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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