Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 24, 97846 Partenstein |
Telefon: | 09355972125 |
Fax: | 09355972122 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 8, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537930 |
Fax: | 093537937900 |
E-Mail: | info@lramsp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßplatz 1, 63860 Rothenbuch |
Telefon: | 06094940104 |
Fax: | 0609494023 |
E-Mail: | poststelle@rothenbuch.de |
Anschrift: | Hauptstr. 7, 63869 Heigenbrücken |
Telefon: | 06020971017 |
Fax: | 06020971050 |
E-Mail: | chiara.poppa@vg-heigenbruecken.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 97833 Frammersbach |
Telefon: | 09355971232 |
Fax: | 09355971233 |
E-Mail: | sven.scheuring@frammersbach.bayern.de |
Anschrift: | Am Mühlbach 5, 63857 Waldaschaff |
Telefon: | 06095971027 |
Fax: | 06095971033 |
E-Mail: | info@waldaschaff.de |
Anschrift: | Jakob-Gross-Str. 20, 63879 Weibersbrunn |
Telefon: | 0609498870 |
Fax: | 06094988711 |
E-Mail: | poststelle@weibersbrunn.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Neuhütten liegt im Main-Spessart-Kreis im Nordwesten Bayerns. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte im Jahr 1349. Durch die Lage in waldreicher Hügellandschaft des Spessarts...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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