Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nördliche Hauptstrasse 9, 83700 Rottach-Egern |
Telefon: | 08022671327 |
Fax: | 08022671329 |
E-Mail: | rathaus@rottach-egern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nördliche Hauptstraße 14, 83708 Kreuth |
Telefon: | 080291842 |
Fax: | 080291841 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83684 Tegernsee |
Telefon: | 0802218010 |
Fax: | 08022180122 |
Anschrift: | Sanktjohanserstrasse 12, 83707 Bad Wiessee |
Telefon: | 08022860226 |
Fax: | 08022860250 |
E-Mail: | Standesamt@bad-wiessee.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 83727 Schliersee |
Telefon: | 0802660090 |
Fax: | 08026600960 |
E-Mail: | rathaus@schliersee.de |
Anschrift: | Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham |
Telefon: | 0802639090 |
Fax: | 08026390959 |
E-Mail: | rathaus@hausham.de |
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Rottach-Egern ist eine Gemeinde im Landkreis Miesbach in Oberbayern. 748 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft. Die Gemeinde grenzt direkt an die Stadt Tegernsee.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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