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Sozialämter in Tegernsee - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.32 km von Tegernsee
Anschrift:Rathausplatz 1, 83684 Tegernsee
Telefon:08022180136
Fax:08022180122
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
9.58 km von Tegernsee
Anschrift:Rosenheimer Straße 3, 83714 Miesbach
Telefon:080257044100
Fax:0802570477040
E-Mail:buergerservice@lra-mb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Tegernsee

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
2.93 km von Tegernsee
Anschrift:Sanktjohanserstraße 12, 83707 Bad Wiessee
Telefon:08022860229
Fax:08022860250
E-Mail:gemeinde@bad-wiessee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(3)
Sozialamt
3.28 km von Tegernsee
Anschrift:Nördliche Hauptstraße 9, 83700 Rottach-Egern
Telefon:08022671330
Fax:08022671329
E-Mail:rathaus@rottach-egern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo-Do 14.00-16.00 Uhr
(1)
Sozialamt
3.79 km von Tegernsee
Anschrift:Kirchenweg 6, 83703 Gmund am Tegernsee
Telefon:08022750526
Fax:08022750520
E-Mail:heidi.huber@gmund.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
6.67 km von Tegernsee
Anschrift:Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham
Telefon:08026390961
Fax:08026390969
E-Mail:rathaus@hausham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 13.30-18.00 Uhr, Do 13.30-17.00 Uhr
(3)
Sozialamt
7.85 km von Tegernsee
Anschrift:Rathausstraße 1, 83727 Schliersee
Telefon:0802660090
Fax:08026600960
E-Mail:rathaus@schliersee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 13.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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