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Finanzämter in Eichenbühl - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Schneeberger Str. 1, 63916 Amorbach
Telefon:093732020
Fax:09373202100
E-Mail:poststelle.fa-amorb@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Finanzamt Obernburg am Main
24.52 km von Eichenbühl
Anschrift:Römerstraße 91, 63785 Obernburg am Main
Telefon:093732020
Fax:060225008400
E-Mail:poststelle.fa-amorb@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Eichenbühl

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Finanzamt Tauberbischofsheim
23.21 km von Eichenbühl
Anschrift:Dr.-Burger-Str. 1, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon:093418040
Fax:09341804244
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(6)
Finanzamt Michelstadt
25.06 km von Eichenbühl
Anschrift:Erbacher Str. 48, 64720 Michelstadt
Telefon:06061780
Fax:0606178100
E-Mail:poststelle@fa-mic.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Ringstr. 24/26, 97828 Marktheidenfeld
Telefon:093915060
Fax:093915063299
E-Mail:poststelle.fa-mar@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 8-13 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Finanzamt Aschaffenburg
37.96 km von Eichenbühl
Anschrift:Auhofstraße 13, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060214920
Fax:060214921000
E-Mail:poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Mi geschlossen
(1)
Finanzamt Mosbach
38 km von Eichenbühl
Anschrift:Pfalzgraf-Otto-Straße 5, 74821 Mosbach
Telefon:062618070
Fax:06261807200
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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