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Hochbauämter im Landkreis Mühldorf a.Inn - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.5 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Stadtplatz 21, 84453 Mühldorf am Inn
Telefon:08631612526
Fax:08631612222
E-Mail:stadtverwaltung@muehldorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(2)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
0.63 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn
Telefon:08631699589
Fax:08631699699
E-Mail:poststelle@lra-mue.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe wird empfohlen
(1)
Bauamt (Verwaltungsgemeinschaft Polling)
3.35 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Monhamer Weg 1, 84570 Polling
Telefon:08633897516
Fax:08633897530
E-Mail:bauamt@vgem-polling.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(1)
Bauamt
5.31 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Klosterstr. 22, 84562 Mettenheim
Telefon:08631167724
Fax:08631167725
E-Mail:info@gemeinde-mettenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mo 14:00 - 17:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Bauamt
6.06 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Rohrbach 20, 84513 Erharting
Telefon:08635698617
Fax:08635698629
E-Mail:felix.glas@vg-rohrbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo-Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Bauamt
8.44 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Schweppermannstr. 1, 84539 Ampfing
Telefon:08636500915
Fax:08636500980
E-Mail:poststelle@ampfing.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Bauamt
9.67 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Marktplatz 1, 84559 Kraiburg am Inn
Telefon:08638983819
Fax:08638983829
E-Mail:poststelle@vgem-kraiburg-a-inn.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Bauamt
10.03 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg
Telefon:08638959268
Fax:08638959200
E-Mail:stadt@waldkraiburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
11.99 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Schulstr. 5a, 84431 Heldenstein
Telefon:08636982318
Fax:08636982329
E-Mail:heiko.bernhardt@heldenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
(1)
Bauamt
12.73 km von Mühldorf a.Inn
Anschrift:Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen
Telefon:08637988437
Fax:08637988410
E-Mail:poststelle@vgem-oberbergkirchen.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Hochbauamt Mühldorf a.Inn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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