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Friedhofsämter in Neumarkt-Sankt Veit - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Johannesstr. 9, 84494 Neumarkt-Sankt Veit
Telefon:08639988812
Fax:086399888612
E-Mail:vg@neumarkt-sankt-veit.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neumarkt-Sankt Veit

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Friedhofsverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
6.13 km von Neumarkt-Sankt Veit
Anschrift:Rohrbach 20, 84513 Erharting
Telefon:08635698615
Fax:08635698629
E-Mail:rathaus@vg-rohrbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Friedhofs-, Gemeindeverwaltung Pleiskirchen
6.85 km von Neumarkt-Sankt Veit
Anschrift:Schulstraße 12, 84568 Pleiskirchen
Telefon:0863570970
Fax:08635709720
E-Mail:gemeinde@pleiskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(2)
Friedhofsverwaltung Mettenheim
9.04 km von Neumarkt-Sankt Veit
Anschrift:Klosterstraße 22, 84562 Mettenheim
Telefon:08631167712
Fax:08631167725
E-Mail:info@gemeinde-mettenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
Mi nach Vereinbarung
(0)
Friedhofsverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Massing
9.14 km von Neumarkt-Sankt Veit
Anschrift:Marktplatz 20, 84323 Massing
Telefon:08724961611
Fax:08724961691
E-Mail:info@massing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 13-17 Uhr
Anschrift:Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen
Telefon:0863798840
Fax:08637988410
E-Mail:poststelle@vgem-oberbergkirchen.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Neumarkt-Sankt Veit
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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