Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Franziskanerstr. 6-8, 81669 München |
Telefon: | 08923300 |
Fax: | 08923326458 |
E-Mail: | rathaus@muenchen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mariahilfplatz 17, 81541 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Anschrift: | Weiherweg 16, 85221 Dachau |
Telefon: | 08131740 |
Fax: | 0813174333 |
E-Mail: | poststelle@lra-dah.bayern.de |
Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877725 |
Fax: | 0815114811524 |
E-Mail: | wohnraumfoerderung@LRA-starnberg.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823162 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
Anschrift: | Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
E-Mail: | poststelle@lra-ffb.de |
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Direkt östlich von Au-Haidhausen ist Berg am Laim gelegen. Der 14. Stadtbezirk Münchens fand schon anno 812 erstmalig urkundliche Erwähnung. Die Ortsteile von Berg am Laim sind teilweise bis heute von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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