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Landesfamilienkasse Bayern (AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern) in München

Hansastr. 16, 80686 München

(3.3 Sterne, 50 Bewertungen)
Telefon:0800255322210
Fax:0895482291020
E-Mail:kontaktformular auf der website
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Zuständigkeitsbereich: Bedienstete und Versorgungsempfänger der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Bayrischen Verwaltungsschule


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Familienkasse-FAQ

Weitere Fragen

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Familienkasse München: Informationen zu Landesfamilienkasse Bayern

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Landesfamilienkasse Bayern in München. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Landesfamilienkasse Bayern in München können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Familienkasse München
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Familienkasse

Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.

Zuständigkeiten der Familienkassen

Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.

Durchführung Familienleistungsausgleich

Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.

Bundeskindergeldgesetz und Kindergeldanspruch

Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.