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Das Finanzamt von München ist für unterschiedliche Anliegen und Aufgaben aus den Bereichen Steuern und Finanzen zuständig. Die Anschrift und weitere Kontaktdaten des für Sie zuständigen Amtes für Finanzangelegenheiten werden hier bereitgestellt.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Finanzamt-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Finanzamt, Abt. II in München. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Finanzamt, Abt. II in München können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
München bildet die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Von der Isar durchflossen, erfolgte die erste urkundliche Erwähnung der Stadt im 12. Jahrhundert. Als Zentrum von Wirtschaft, Politik und Kultur...
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Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.