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Standesamtsaufsicht des Landkreises München

Frankenthaler Straße 2, 81539 München

(3.6 Sterne, 37 Bewertungen)
Telefon:08962210
Fax:08962212278
E-Mail:einbuergerung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Änderung meldenzur Webseite  

Das Standesamt von München kümmert sich um Personenstand-Fragen, stellt auch Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus. Die Anschrift, Mail und die Telefonnummer des Standesamtes finden Sie hier.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Standesamt-FAQ

Weitere Fragen

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Standesamt München: Informationen zu Standesamtsaufsicht des Landkreises München

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Standesamtsaufsicht des Landkreises München. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Standesamtsaufsicht des Landkreises München können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Standesamt München
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.