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Friedhofsämter in Bergheim (Oberbayern) - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg
Telefon:08431671913
Fax:08431671940
E-Mail:verwaltung@vg-neuburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bergheim (Oberbayern)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Friedhofsverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels
4.26 km von Bergheim (Oberbayern)
Anschrift:Schulstr. 9, 85128 Nassenfels
Telefon:0842489110
Fax:08424891155
E-Mail:poststelle@nassenfels.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Mi 16-18 Uhr
Dienstag geschlossen
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Friedhofsverwaltung Neuburg an der Donau
5.03 km von Bergheim (Oberbayern)
Anschrift:Karlsplatz A 12, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:08431550
Fax:0843155329
E-Mail:stadt@neuburg-donau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, mittwochs 7:30-13 Uhr und 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Buxheim (Landkreis Eichstätt)
6.32 km von Bergheim (Oberbayern)
Anschrift:Dorfplatz 2, 85114 Buxheim
Telefon:08458399820
Fax:08458399822
E-Mail:poststelle@buxheim-obb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag: 13.00 Uhr - 16.30 Uhr, Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Weichering
7.63 km von Bergheim (Oberbayern)
Anschrift:Kapellenplatz 3, 86706 Weichering
Telefon:08454949711
Fax:08454949722
E-Mail:andrea.zimmermann@weichering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13-18 Uhr
(1)
Friedhofsverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
8.93 km von Bergheim (Oberbayern)
Anschrift:Eichstätter Str. 8, 85117 Eitensheim
Telefon:08458399715
Fax:08458399727
E-Mail:poststelle@eitensheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Bergheim (Oberbayern)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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