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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Neumarkt i.d.OPf.

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Gleichstellungsbeauftragte Nürnberger Land
27.45 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Waldluststr. 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon:091239506056
Fax:091239508002
E-Mail:gleichstellung@nuernberger-land.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Roth
28.11 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:0917181343
Fax:09171817343
E-Mail:claudia.gaebelein-stadler@landratsamt-roth.de
(0)
Ausländer- und Integrationsbüro Schwabach
31.44 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Bahnhofstr. 6, 91126 Schwabach
Telefon:09122860207
Fax:09122860311
(2)
Integrationsrat Nürnberg
33.24 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg
Telefon:09112313185
E-Mail:integrationsrat@stadt.nuernberg.de
(4)
Integrationsbüro Fürth
40.19 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Königstr. 88, 90762 Fürth
Telefon:09119741960
Fax:09119741966
E-Mail:intb@fuerth.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Weißenburg-Gunzenhausen
45.28 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg
Telefon:09141902129
E-Mail:sabine.degenhardt@landkreis-wug.de
(4)
Integrationsbeauftragter Eichstätt
47.58 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Marktplatz 11, 85072 Eichstätt
Telefon:084215996
E-Mail:max-pfuhler@t-online.de
(0)
Gleichstellungsstelle Erlangen-Höchstadt
48.04 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Marktplatz 6, 91054 Erlangen
Telefon:09131803211
Fax:09131803101
E-Mail:gleichstellung@erlangen-hoechstadt.de
(2)
Integrationsbeauftragter der Stadt Kelheim
51.41 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Schwalbenstr. 38, 93309 Kelheim
Telefon:094413342
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Landratsamt Forchheim
56.15 km von Neumarkt i.d.OPf.
Anschrift:Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Telefon:09191869100
Fax:0919186889100
E-Mail:gleichstellungsstelle@lra-fo.de
FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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