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Sozialämter in Postbauer-Heng - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.51 km von Postbauer-Heng
Anschrift:Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng
Telefon:09188940634
Fax:09188940610
E-Mail:markt@postbauer-heng.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
7.14 km von Postbauer-Heng
Anschrift:Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091814700
Fax:091814701320
E-Mail:landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Postbauer-Heng

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
5.3 km von Postbauer-Heng
Anschrift:Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum
Telefon:0918094050
Fax:09180940525
E-Mail:info@pyrbaum.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 13:00 - 18:30 Uhr
(9)
Sozialamt (Stadt Neumarkt in der Oberpfalz)
7.35 km von Postbauer-Heng
Anschrift:Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091812550
Fax:09181255109
E-Mail:info@neumarkt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
(3)
Sozialamt
7.45 km von Postbauer-Heng
Anschrift:Rathausplatz 1, 90559 Burgthann
Telefon:0918340132
Fax:09183401832
E-Mail:info@burgthann.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
7.6 km von Postbauer-Heng
Anschrift:Herrnstr. 1, 92348 Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:0918944110
Fax:09189441144
E-Mail:gemeinde@berg-opf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(2)
Sozialamt
9.79 km von Postbauer-Heng
Anschrift:Marktplatz 1, 90584 Allersberg
Telefon:0917650953
Fax:0917650921
E-Mail:info@allersberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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