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Nachlassgerichte in Markt Nordheim - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Nachlassgericht Neustadt an der Aisch
19.75 km von Markt Nordheim
Anschrift:Bamberger Str. 28, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:091617840
Fax:09161784184
E-Mail:poststelle@ag-nea.bayern.de
(8)
Nachlassgericht Kitzingen
22.79 km von Markt Nordheim
Anschrift:Friedenstrasse 3 a, 97318 Kitzingen
Telefon:0932170060
Fax:093217006174
E-Mail:poststelle@ag-kt.bayern.de
(14)
Nachlassgericht Ansbach
34.14 km von Markt Nordheim
Anschrift:Promenade 8, 91522 Ansbach
Telefon:0981580
Fax:098158405
E-Mail:poststelle@ag-an.bayern.de
(48)
Nachlassgericht Würzburg
37.89 km von Markt Nordheim
Anschrift:Ottostr. 5, 97070 Würzburg
Telefon:09313810
Fax:09313812008
E-Mail:poststelle@ag-wue.bayern.de
(1)
Nachlassgericht Langenburg
49.62 km von Markt Nordheim
Anschrift:Bächlinger Str. 35, 74595 Langenburg
Telefon:0790591030
Fax:079055164
E-Mail:poststelle@aglangenburg.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Crailsheim
51.28 km von Markt Nordheim
Anschrift:Schillerstr. 1, 74564 Crailsheim
Telefon:079514010
Fax:079514015347
E-Mail:poststelle@agcrailsheim.justiz.bwl.de
(6)
Nachlassgericht Haßfurt
53.09 km von Markt Nordheim
Anschrift:Zwerchmaingasse 18, 97437 Haßfurt
Telefon:0952194420
Fax:095219442500
E-Mail:poststelle@ag-has.bayern.de
(0)
Nachlassgericht Schweinfurt
53.45 km von Markt Nordheim
Anschrift:Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt 
Telefon:097215420
Fax:09721542190
E-Mail:poststelle@ag-sw.bayern.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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