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Finanzamt Uffenheim

Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim

(4.7 Sterne, 3 Bewertungen)
Telefon:098422000
Fax:09842200345
E-Mail:poststelle.fa-uff@finanzamt.bayern.de
Öffnungszeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 8-13 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Es ist gängig, seine Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt entweder online über ELSTER oder in schriftlicher Form vorzulegen. Daher stellt ortsdienst.de Ihnen hier die Adresse für einen Brief an das Finanzamt in Weigenheim sowie Faxnummer und Mailadresse für Rückfragen zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Finanzamt-FAQ

Weitere Fragen

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Finanzamt Weigenheim: Informationen zu Finanzamt Uffenheim

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Finanzamt Uffenheim. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Finanzamt Uffenheim können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.