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Pressestellen in Kirchenthumbach - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach
Telefon:0964792000
Fax:09647920030
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-17:30 Uhr, Do 13-16 Uhr
Anschrift:Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Telefon:09602791050
Fax:09602791066
E-Mail:poststelle@neustadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Kirchenthumbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Marienplatz 42, 92676 Eschenbach i. d. OPf.
Telefon:09645920022
Fax:09645920058
E-Mail:poststelle@eschenbach-opf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Auerbach (Oberer Marktplatz)
9.56 km von Kirchenthumbach
Anschrift:Oberer Marktplatz 1, 91275 Auerbach
Telefon:096432016
Fax:096432035
E-Mail:info@auerbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Creußen
10.24 km von Kirchenthumbach
Anschrift:Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen
Telefon:092709890
Fax:0927098975
E-Mail:stadt@stadt-creussen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Pegnitz
11.36 km von Kirchenthumbach
Anschrift:Hauptstr. 37, 91257 Pegnitz
Telefon:0924172337
Fax:0924172355
E-Mail:stadt@pegnitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00, Mo, Do 14-16:30 Uhr und Di 14-16 Uhr
(0)
Pressestelle Speichersdorf
13.34 km von Kirchenthumbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf
Telefon:0927598821
Fax:0927598888
E-Mail:poststelle@speichersdorf.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Kirchenthumbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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