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Gewerbeämter in Moosbach - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gewerbeamt des Landkreises
25.39 km von Moosbach
Anschrift:Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602793100
Fax:09602793155
E-Mail:poststelle@neustadt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 13:30-16:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Moosbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Gewerbeamt
21.99 km von Moosbach
Anschrift:Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:0961810
Fax:0961811019
E-Mail:stadt@weiden.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-13 Uhr Do 812 Uhr und 14:30-17:30 Uhr
(2)
Gewerbeamt
25.58 km von Moosbach
Anschrift:Jahnstr. 1, 95703 Plößberg
Telefon:09636921113
Fax:09636921133
E-Mail:poststelle@ploessberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
(0)
Gewerbeamt
27.18 km von Moosbach
Anschrift:Marktplatz 1, 95671 Bärnau
Telefon:0963592030
Fax:09635920399
E-Mail:poststelle@baernau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 13.00-17.15 Uhr
(2)
Amt für Gewerbewesen des Landkreises
34.27 km von Moosbach
Anschrift:Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf
Telefon:09431471283
Fax:09431471121
E-Mail:Ordnungsamt@lra-sad.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-15:30 Uhr Fr 8-12 Uhr
(0)
Gewerbeamt
35.18 km von Moosbach
Anschrift:Maximilianplatz 35, 95643 Tirschenreuth
Telefon:0963160918
Fax:0963160948
E-Mail:poststelle@stadt-tirschenreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Mo-Do 14:00 - 16:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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