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Sozialämter in Parkstein - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Naabstraße 5, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602943014
Fax:09602943045
E-Mail:poststelle@vgem-neustadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 & Mi 14:00 - 18:00 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
8.63 km von Parkstein
Anschrift:Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602790
Fax:09602792424
E-Mail:sozialamt@neustadt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 13:30-16:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Parkstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
7.76 km von Parkstein
Anschrift:Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt an der Waldnaab
Telefon:09602633126
Fax:09602633144
E-Mail:poststelle@altenstadt-waldnaab.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-12:30 Uhr Mi 14-17 Uhr Fr 7:30-11:30 Uhr
(1)
Sozialamt
8.44 km von Parkstein
Anschrift:Stadtplatz 2-4, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602943419
Fax:09602943466
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Di 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.35 km von Parkstein
Anschrift:Etzenrichter Straße 11, 92708 Mantel
Telefon:0960592230
Fax:09605922323
E-Mail:poststelle@mantel.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12: 00 & Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
9.41 km von Parkstein
Anschrift:Hauptstr. 14, 92690 Pressath
Telefon:0964492090
Fax:09644920950
E-Mail:poststelle@pressath.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di, Do 13:30-16:30 Uhr
(11)
Sozialamt
10.38 km von Parkstein
Anschrift:Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:0961815008
Fax:0961815019
E-Mail:sozialamt@weiden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-13 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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