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Sozialämter in Pirk - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt des Landkreises
2.05 km von Pirk
Anschrift:Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602790
Fax:09602792424
E-Mail:sozialamt@neustadt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 13:30-16:30 Uhr
(1)
Sozialamt
9.95 km von Pirk
Anschrift:Hauptstr. 12, 92718 Schirmitz
Telefon:0961481160
Fax:09614811666
E-Mail:poststelle@vgem-schirmitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pirk

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
2.22 km von Pirk
Anschrift:Stadtplatz 2-4, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602943419
Fax:09602943466
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Di 14-18 Uhr
Anschrift:Naabstraße 5, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602943014
Fax:09602943045
E-Mail:poststelle@vgem-neustadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 & Mi 14:00 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
3.63 km von Pirk
Anschrift:Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt an der Waldnaab
Telefon:09602633126
Fax:09602633144
E-Mail:poststelle@altenstadt-waldnaab.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-12:30 Uhr Mi 14-17 Uhr Fr 7:30-11:30 Uhr
(2)
Sozialamt
6.23 km von Pirk
Anschrift:Rathausplatz 3, 92685 Floß
Telefon:09603921121
Fax:09603921150
E-Mail:ueblacker@floss.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
(3)
Sozialamt
7.33 km von Pirk
Anschrift:Hauptstraße 34, 92670 Windischeschenbach
Telefon:09681401210
Fax:09681401100
E-Mail:stadt@windischeschenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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