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Gerichtsvollzieher in Neunkirchen am Sand - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(13)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Hersbruck
6.8 km von Neunkirchen am Sand
Anschrift:Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck
Telefon:091517330
Fax:09151733300
E-Mail:poststelle@ag-heb.bayern.de
(9)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Nürnberg
21.11 km von Neunkirchen am Sand
Anschrift:Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Telefon:091132101
Fax:09113211170
E-Mail:poststelle@ag-n.bayern.de
Sprechzeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Neunkirchen am Sand
(11)
Obergerichtsvollzieher Prestel
27.32 km von Neunkirchen am Sand
Anschrift:Pestalozzistr. 7, 91257 Pegnitz
Telefon:09241809840
Fax:09241809841
Sprechzeiten:Di 15:30-17 Uhr und Do 9-10 Uhr
(18)
Gerichtsvollzieher Franzke
28.76 km von Neunkirchen am Sand
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:091919785407
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Leisgang
28.76 km von Neunkirchen am Sand
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:09191736124
Fax:09191736123
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr
Do 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Leisgang
28.76 km von Neunkirchen am Sand
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:09191736169
Fax:09191736123
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr und Do 8-9 Uhr
(4)
Hauptgerichtsvollzieher Röschlaub
28.76 km von Neunkirchen am Sand
Anschrift:Torstr. 2/III, 91301 Forchheim
Telefon:091916252649
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr und Mi 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Neunkirchen am Sand? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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