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Sozialämter in Vorra - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 9, 91235 Velden
Telefon:0915292910
Fax:09152929144
E-Mail:rathaus@velden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
(10)
Sozialamt des Landkreises
15.11 km von Vorra
Anschrift:Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon:091239500
Fax:091239508009
E-Mail:info@nuernberger-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Vorra

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.92 km von Vorra
Anschrift:Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach
Telefon:09151864010
Fax:09151864040
E-Mail:c.vogel@kirchensittenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(2)
Sozialamt
6.74 km von Vorra
Anschrift:Rathausplatz 1, 91224 Pommelsbrunn
Telefon:0915491980
Fax:09154919822
E-Mail:info@pommelsbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(4)
Sozialamt
6.78 km von Vorra
Anschrift:Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck
Telefon:091517350
Fax:09151735735
E-Mail:stadt@hersbruck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.59 km von Vorra
Anschrift:Hersbrucker Straße 6, 91230 Happurg
Telefon:0915183830
Fax:09151838383
E-Mail:info@happurg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.19 km von Vorra
Anschrift:Nürnberger Str. 20, 91244 Reichenschwand
Telefon:0915186920
Fax:09151869233
E-Mail:gemeinde@reichenschwand.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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