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Pressestellen in Missen-Wilhams - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Weitnau
4.09 km von Missen-Wilhams
Anschrift:Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau
Telefon:0837592020
Fax:083759202699
E-Mail:gemeinde@weitnau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Landkreis Oberallgäu
15.64 km von Missen-Wilhams
Anschrift:Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Telefon:08321612668
Fax:08321612369
E-Mail:presse@lra-oa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Missen-Wilhams

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Hauptstr. 8, 88167 Stiefenhofen
Telefon:0838392080
Fax:08383920811
E-Mail:gemeinde@vg-stiefenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Immenstadt im Allgäu
9.03 km von Missen-Wilhams
Anschrift:Marienplatz 3-4, 87509 Immenstadt im Allgäu
Telefon:083239988501
Fax:083239988199
E-Mail:info@immenstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr und Mi 14-18 Uhr
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Pressestelle Oberstaufen
9.17 km von Missen-Wilhams
Anschrift:Schloßstr. 8, 87534 Oberstaufen
Telefon:08386930030
Fax:083869300339
E-Mail:hauptamt@oberstaufen.info
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Argental
10.96 km von Missen-Wilhams
Anschrift:Mühlenstr. 1, 88167 Röthenbach (Allgäu)
Telefon:08384180
Fax:083841828
E-Mail:rathaus@vg-argental.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-17 Uhr
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Pressestelle Isny im Allgäu
11.47 km von Missen-Wilhams
Anschrift:Wassertorstr. 1-3, 88316 Isny im Allgäu
Telefon:07562984112
Fax:07562984400
E-Mail:info@isny.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Missen-Wilhams
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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