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Sozialämter in Weitnau - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
2.14 km von Weitnau
Anschrift:Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau
Telefon:08375920211
Fax:083759202699
E-Mail:gemeinde@weitnau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt des Landkreises
18.02 km von Weitnau
Anschrift:Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Telefon:083216120
Fax:08321612369
E-Mail:info@lra-oa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Di 8-13 Uhr
Mi-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Weitnau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
8.55 km von Weitnau
Anschrift:Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg
Telefon:08378920215
Fax:08378920220
E-Mail:markt@buchenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Mo 16:00 Uhr - 17:30 Uhr, Do 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
(3)
Sozialamt
9.32 km von Weitnau
Anschrift:Wassertorstraße 1-3, 88316 Isny im Allgäu
Telefon:07562984164
Fax:07562984400
E-Mail:info@isny.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Sozialamt
11.46 km von Weitnau
Anschrift:Marienplatz 3-4, 87509 Immenstadt im Allgäu
Telefon:083239988320
Fax:083239988199
E-Mail:info@immenstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 & Mo, Di, Do 14:00-16:00 Uhr, Mi 14:00-18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
12 km von Weitnau
Anschrift:Rathausstraße 4, 87448 Waltenhofen
Telefon:08303790
Fax:083037930
E-Mail:gemeinde@waltenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 17.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
12.18 km von Weitnau
Anschrift:Marktplatz 3, 87487 Wiggensbach
Telefon:08370920027
Fax:083708242
E-Mail:info@wiggensbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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