Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Füssener Str. 12, 87640 Biessenhofen |
Telefon: | 0834193650 |
Fax: | 08341936555 |
E-Mail: | info@biessenhofen.bayern.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 4, 87665 Mauerstetten |
Telefon: | 08341909370 |
Fax: | 083419093720 |
E-Mail: | info@mauerstetten.de |
Anschrift: | Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren |
Telefon: | 08341437307 |
Fax: | 08341437660 |
E-Mail: | info@kaufbeuren.de |
Anschrift: | Richard-Wengenmeier-Platz 1, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 0834240080 |
Fax: | 08342400865 |
E-Mail: | info@marktoberdorf.de |
Anschrift: | Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf |
Telefon: | 0834492020 |
Fax: | 08344920222 |
E-Mail: | info@vg-westendorf.de |
Anschrift: | Füssener Str. 11, 87675 Stötten am Auerberg |
Telefon: | 0834992040 |
Fax: | 08349920420 |
E-Mail: | info@stoetten.de |
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Bidingen liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen an. Die Gemeinde besteht aus 2 Gemarkungen sowie 12 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1256...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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