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Pressestellen in Biessenhofen - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Füssener Str. 12, 87640 Biessenhofen
Telefon:08341936513
Fax:08341936555
E-Mail:info@biessenhofen.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Landkreis Ostallgäu
3.9 km von Biessenhofen
Anschrift:Schwabenstr. 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:08342911303
Fax:08342911565
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Biessenhofen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Marktoberdorf
4.37 km von Biessenhofen
Anschrift:Richard-Wengenmeier-Platz 1, 87616 Marktoberdorf
Telefon:08342400831
Fax:08342400865
E-Mail:info@marktoberdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Kaufbeuren
7.11 km von Biessenhofen
Anschrift:Kaiser-Max-Str. 1, 87600 Kaufbeuren
Telefon:083414370
Fax:08341437660
E-Mail:info@kaufbeuren.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Mauerstetten
8.96 km von Biessenhofen
Anschrift:Kirchplatz 4, 87665 Mauerstetten
Telefon:083419093712
Fax:083419093720
E-Mail:info@mauerstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 16-18 Uhr
Mi geschlossen
Anschrift:Füssener Str. 11, 87675 Stötten a.Auerberg
Telefon:0834992040
Fax:08349920420
E-Mail:info@stoetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Marktplatz 9, 87647 Unterthingau
Telefon:0837792010
Fax:08377920199
E-Mail:info@unterthingau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Biessenhofen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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