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Stadtkassen in Lengenwang - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Seeg
4.74 km von Lengenwang
Anschrift:Hauptstr. 39, 87637 Seeg
Telefon:08364983024
Fax:08364983040
E-Mail:schreyer.albert@seeg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lengenwang

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Füssener Straße 11, 87675 Stötten a.Auerberg
Telefon:08349920412
Fax:08349920420
E-Mail:maria.heberle@vgem-stoetten.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Stadtkasse Marktoberdorf
9.4 km von Lengenwang
Anschrift:Richard-Wengenmeier-Platz 1, 87616 Marktoberdorf
Telefon:08342400833
Fax:08342400865
E-Mail:info@marktoberdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau
10.51 km von Lengenwang
Anschrift:Marktplatz 9, 87647 Unterthingau
Telefon:08377920115
Fax:08377920199
E-Mail:kasse@unterthingau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Kasse Nesselwang
10.56 km von Lengenwang
Anschrift:Hauptstraße 18, 87484 Nesselwang
Telefon:08361912221
Fax:08361912233
E-Mail:rathaus-kasse@nesselwang.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten
10.63 km von Lengenwang
Anschrift:Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten
Telefon:083679121424
Fax:083671267
E-Mail:info@vgem-rosshaupten.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Lengenwang
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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