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Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Anschrift: | Vornholzstr. 40, 94032 Passau |
Telefon: | 0851396395 |
Fax: | 0851396130 |
E-Mail: | ordnungsamt@passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Passauer Str. 42, 94121 Salzweg |
Telefon: | 08519499810 |
Fax: | 08519499820 |
E-Mail: | verwaltung@salzweg.de |
Anschrift: | Pilgrimstr. 2, 94113 Tiefenbach |
Telefon: | 0850990090 |
Fax: | 08509900950 |
E-Mail: | info@tiefenbach.eu |
Anschrift: | Hofmarkstr. 18, 94136 Thyrnau |
Telefon: | 08501911730 |
Fax: | 08501911737 |
E-Mail: | info@thyrnau.de |
Anschrift: | Raiffeisenstr. 6, 94127 Neuburg am Inn |
Telefon: | 08502900824 |
Fax: | 08502900830 |
E-Mail: | info@neuburg-am-inn.de |
Anschrift: | Passauer Straße 3, 94161 Ruderting |
Telefon: | 08509900513 |
Fax: | 08509900530 |
E-Mail: | info@ruderting.de |
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Passau liegt an der Grenze zu Österreich und am Zusammenfluss von Donau, Inn und Ilz, wesween die Stadt auch als „Dreiflüssestadt“ bekannt ist. Schon 739 war Passau ein Bischofssitz. Die Stadt gliedert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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