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Sozialämter in Rohrbach (Ilm) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.24 km von Rohrbach (Ilm)
Anschrift:Hofmarkstr. 2, 85296 Rohrbach
Telefon:0844296700
Fax:08442967034
E-Mail:gemeinde@rohrbach-ilm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises
9.66 km von Rohrbach (Ilm)
Anschrift:Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Telefon:08441273400
Fax:0844127133400
E-Mail:poststelle@landratsamt-paf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Rohrbach (Ilm)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
6.08 km von Rohrbach (Ilm)
Anschrift:Marktplatz 1, 85283 Wolnzach
Telefon:084426518
Fax:084426534
E-Mail:info@wolnzach.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13:30 bis 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.45 km von Rohrbach (Ilm)
Anschrift:Schloßgasse 5, 85084 Reichertshofen
Telefon:084535120
Fax:0845351260
E-Mail:info@reichertshofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo. bis Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mi. 13.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.2 km von Rohrbach (Ilm)
Anschrift:Münchener Straße 55, 85107 Baar-Ebenhausen
Telefon:08453320525
Fax:08453320515
E-Mail:gemeinde@baar-ebenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
9.34 km von Rohrbach (Ilm)
Anschrift:Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld
Telefon:08452980
Fax:084529844
E-Mail:rathaus@geisenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
12.17 km von Rohrbach (Ilm)
Anschrift:Marktplatz 1, 86558 Hohenwart
Telefon:084436924
Fax:084436969
E-Mail:post@markt-hohenwart.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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