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Stadtkassen in Langdorf - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kasse Langdorf
1.95 km von Langdorf
Anschrift:Hauptstr. 8, 94264 Langdorf
Telefon:09921941114
Fax:09921941130
E-Mail:poststelle@langdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Kasse Bodenmais
5.49 km von Langdorf
Anschrift:Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Telefon:09924778133
Fax:09924778250
E-Mail:poststelle@bodenmais.landkreis-regen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8-13 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(0)
Kasse Zwiesel
6.36 km von Langdorf
Anschrift:Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel
Telefon:099228405137
E-Mail:kaemmerei@zwiesel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-11:30 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-16 Uhr
(2)
Kasse Regen
6.96 km von Langdorf
Anschrift:Stadtplatz 2, 94209 Regen
Telefon:09921604221
Fax:09921604560
E-Mail:ramona.koeppl@regen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
(0)
Gemeindekasse Lindberg
7.79 km von Langdorf
Anschrift:Zwieselauerstr. 1, 94227 Lindberg
Telefon:09922843414
Fax:09922843430
E-Mail:lindberg@ferienregion-nationalpark.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 7-12 Uhr
(0)
Kasse Böbrach
8.67 km von Langdorf
Anschrift:Rathausplatz 1, 94255 Böbrach
Telefon:09923801002
Fax:09923801007
E-Mail:poststelle@boebrach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Langdorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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