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Anschrift: | Zwieselauer Str. 1, 94227 Lindberg |
Telefon: | 09922843411 |
Fax: | 09922843430 |
E-Mail: | poststelle@lindberg.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen |
Telefon: | 099216010 |
Fax: | 09921601100 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-regen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadtplatz 27, 94277 Zwiesel |
Telefon: | 099228405124 |
Fax: | 09922840545 |
E-Mail: | poststelle@zwiesel.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4, 94258 Frauenau |
Telefon: | 09926940024 |
Fax: | 09926940050 |
E-Mail: | otto.werner@frauenau.de |
Anschrift: | Hauptstr. 8, 94264 Langdorf |
Telefon: | 0992194110 |
Fax: | 09921941130 |
E-Mail: | info@langdorf.de |
Anschrift: | Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayerisch Eisenstein |
Telefon: | 09925940311 |
Fax: | 09925940399 |
E-Mail: | poststelle@bayerisch-eisenstein.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Gehmannsberger Str. 12, 94269 Rinchnach |
Telefon: | 0992194660 |
Fax: | 09921946633 |
E-Mail: | info@rinchnach.de |
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Die bayerische Gemeinde Lindberg liegt im Landkreis Regen. Gegründet wurde der Ort um 1345. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen verschiedene Kirche, die Schauglashütte und das Bauernhausmuseum. Die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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