Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gehmannsberger Str. 12, 94269 Rinchnach |
Telefon: | 0992194660 |
Fax: | 09921946633 |
E-Mail: | info@rinchnach.de |
Anschrift: | Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601126 |
Fax: | 09921601100 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-regen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienbergstr. 3, 94261 Kirchdorf im Wald |
Telefon: | 09928940311 |
Fax: | 09928940329 |
E-Mail: | einwohnermeldeamt@kirchdorf.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg im Wald |
Telefon: | 09927940021 |
Fax: | 099271043 |
E-Mail: | poststelle@kirchberg.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Stadtplatz 2, 94209 Regen |
Telefon: | 09921604124 |
Fax: | 09921604560 |
E-Mail: | hauptamt@regen.de |
Anschrift: | Stadtplatz 27, 94277 Zwiesel |
Telefon: | 0992284050 |
Fax: | 09922840545 |
E-Mail: | poststelle@zwiesel.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4, 94258 Frauenau |
Telefon: | 0992694000 |
Fax: | 09926940050 |
E-Mail: | frauenau@frauenau.de |
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Rinchnach ist eine Gemeinde im Landkreis Regen in Bayern und liegt im Bayerischen Wald. Gegründet wurde der Ort 1011. Die Lage in waldreicher Landschaft lädt den Besucher zu erholsamen und ausgedehnten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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