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Fahrschule in Regensburg im Branchenbuch


Fahrschule Happy Drive GmbH im Branchenbuch Regensburg

Franz-von-Taxis-Ring 55 A, 93049 Regensburg


0941 33360


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Happy Drive GmbH in Regensburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Happy Drive GmbH

Ihre Fahrschule in Regensburg

Herzlich willkommen bei Fahrschule Happy Drive GmbH.
Bei uns bist Du genau richtig! Hier lernst du in entspannter Atmosphäre durch ein junggebliebenes, dynamisches Team. Wir begleiten Dich auf dem Weg zum Führerschein.
Du hast Fragen dann ruf uns an, wir beraten Dich gerne.
Deine Fahrschule Happy Drive GmbH

Anschrift

StraßeFranz-von-Taxis-Ring 55 A
PLZ, Ort93049 Regensburg
Koordinaten49.0138,12.0516
KFZ-Navigation49.0138,12.0516

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag17:00 - 19:00
Mittwoch17:00 - 19:00
Donnerstag17:00 - 19:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Unterrichtszeiten: Dienstag und Donnerstag 19:00-20:30 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Bootsschulen, Fahrlehrer, Fahrlehrer in Regensburg, Ferienfahrschulen, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschulen, LKW-Fahrschulen in Regensburg, Pkw-Fahrschulen, Pkw-Fahrschulen in Regensburg, Taxifahrerausbildungen

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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