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Gewerbeämter im Landkreis Rhön-Grabfeld - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Gewerbeamt des Landkreises
3.72 km von Rhön-Grabfeld
Anschrift:Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt an der Saale
Telefon:09771940
Fax:0977194300
E-Mail:info@rhoen-grabfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12:30 Uhr Fr 8-13 Uhr sowi Di+Do 13:30-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rhön-Grabfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Gewerbeamt des Landkreises
19.5 km von Rhön-Grabfeld
Anschrift:Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen
Telefon:09718014250
Fax:0971801774250
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Gewerbeamt
27.96 km von Rhön-Grabfeld
Anschrift:Schlossplatz 1, 98617 Meiningen
Telefon:03693454151
Fax:03693454199
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Do 13-18 Uhr
jeden 1. Sa im Monat 9-13 Uhr
Anschrift:Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Telefon:036934858147
Fax:036934858436
E-Mail:info@lk-sm.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
(3)
Gewerbeamt
33.16 km von Rhön-Grabfeld
Anschrift:Markt 1, 98660 Themar
Telefon:0368736880
Fax:03687368829
E-Mail:sekretariat@themar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gewerbeamt des Landkreises Schweinfurt
34.92 km von Rhön-Grabfeld
Anschrift:Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:0972155350
Fax:0972155337
E-Mail:info@lrasw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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