Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Neuer Marktplatz 1, 84364 Bad Birnbach |
Telefon: | 0856396300 |
Fax: | 08563963050 |
E-Mail: | leitung@badbirnbach.net |
Anschrift: | Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 08561200 |
Fax: | 0856120130 |
E-Mail: | info@rottal-inn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 25, 94149 Kößlarn |
Telefon: | 08536961714 |
Fax: | 08536961720 |
E-Mail: | info@koesslarn.de |
Anschrift: | Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach im Rottal |
Telefon: | 0853279222 |
Fax: | 0853279290 |
E-Mail: | info@stadtbadgriesbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster |
Telefon: | 0853396000 |
Fax: | 08533960055 |
E-Mail: | info@rotthalmuenster.de |
Anschrift: | Magistratsstraße 1, 84371 Triftern |
Telefon: | 08562961014 |
Fax: | 08562961033 |
E-Mail: | info@triftern.de |
Anschrift: | Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis |
Telefon: | 0853496040 |
Fax: | 08534960420 |
E-Mail: | info@tettenweis.de |
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Im Tal der Rott befindet sich die Gemeinde Bayerbach. Die Gemeinde in der Region Landshut bildete historisch ehemals eine geschlossene Hofmark. Sehenswert in Bayerbach sind vor allem die architektonisch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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