Telefon: | 09431 45-238 |
Fax: | 09431 45-145 |
E-Mail: | info@schwandorf.de |
Öffnungszeiten: | Mo - Do: 8 - 11.45 Uhr und 14 - 16 Uhr, Fr: 8 - 12 Uhr |
Das Hochbauamt in Schwandorf kümmert sich um vielfältige Anliegen rund um Fragen bezüglich Baugenehmigung, öffentliche Baumaßnahmen und Bauunterhaltung. Um Kontakt mit dem Amt für Hochbau aufzunehmen, können Sie diese Informationen zu Anschrift, Mail und Telefon vom Hochbauamt in Schwandorf nutzen.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bauamt in Schwandorf. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bauamt in Schwandorf können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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