Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ratsgasse 1, 82335 Berg |
Telefon: | 081515080 |
Fax: | 0815150888 |
E-Mail: | info@gemeinde-berg.de |
Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877224 |
Fax: | 0815114811224 |
E-Mail: | soziales@LRA-starnberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mittenwalder Str. 6, 82057 Icking |
Telefon: | 08178920012 |
Fax: | 08178920050 |
E-Mail: | markus.portenlaenger@icking.de |
Anschrift: | Starnberger Straße 50, 82069 Schäftlarn |
Telefon: | 08178930334 |
Fax: | 081784271 |
E-Mail: | post@schaeftlarn.de |
Anschrift: | Marienplatz 1, 82515 Wolfratshausen |
Telefon: | 081712140 |
Fax: | 08171214150 |
E-Mail: | info@wolfratshausen.de |
Anschrift: | Feldafinger Str. 4, 82343 Pöcking |
Telefon: | 0815793060 |
Fax: | 081577347 |
E-Mail: | rathaus@poecking.de |
Anschrift: | Weipertshausener Str. 5, 82541 Münsing |
Telefon: | 08177930193 |
Fax: | 08177930199 |
E-Mail: | info@muensing.de |
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Berg liegt im oberbayerischen Landkreis Starnberg unmittelbar am Starnberger See. Die Gemeinde besteht aus 14 Ortsteilen. Berg wurde im Jahre 822 erstmals urkundlich erwähnt. Das Schloss von Berg war...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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