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Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 82131 Gauting |
Telefon: | 08989337140 |
Fax: | 08989337740 |
E-Mail: | post.bauantrag@gauting.de |
Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877450 |
Fax: | 0815114811531 |
E-Mail: | bauwesen@lra-starnberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gautinger Straße 17, 82234 Weßling |
Telefon: | 0815340442 |
Fax: | 081534109 |
E-Mail: | info@gemeinde-wessling.de |
Anschrift: | Vogelanger 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 081517720 |
E-Mail: | stadtverwaltung@starnberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82205 Gilching |
Telefon: | 08105386660 |
Fax: | 0810538665760 |
E-Mail: | huberm@gemeinde.gilching.de |
Anschrift: | Am Technologiepark 16, 82229 Seefeld |
Telefon: | 08152791436 |
Fax: | 08152984180 |
E-Mail: | info@seefeld.de |
Anschrift: | Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling |
Telefon: | 08985706300 |
Fax: | 0898576656 |
E-Mail: | rathaus@krailling.de |
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Gauting liegt im oberbayerischen Landkreis Starnberg. Die Gemeinde besteht aus 8 Ortsteilen und liegt im Südwesten von München und an der Würm. Der Forstenrieder Park grenzt im Osten an den Ort. Zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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