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Sozialämter in Herrsching am Ammersee - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
1.12 km von Herrsching am Ammersee
Anschrift:Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching am Ammersee
Telefon:081523740
Fax:081525218
E-Mail:info@herrsching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Do 14:30-18:30 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
13.25 km von Herrsching am Ammersee
Anschrift:Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon:0815114877224
Fax:0815114811224
E-Mail:soziales@LRA-starnberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Herrsching am Ammersee

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.46 km von Herrsching am Ammersee
Anschrift:Andechser Str. 16, 82346 Andechs
Telefon:0815293250
Fax:08152932523
E-Mail:info@gemeinde-andechs.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 15-18 Uhr
(2)
Sozialamt
4.62 km von Herrsching am Ammersee
Anschrift:Am Technologiepark 16, 82229 Seefeld
Telefon:08152791417
Fax:08152984180
E-Mail:info@seefeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.26 km von Herrsching am Ammersee
Anschrift:Eduard-Thöny-Str. 1, 86919 Utting am Ammersee
Telefon:0880692020
Fax:08806920222
E-Mail:info@utting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
6.88 km von Herrsching am Ammersee
Anschrift:Seestr. 20, 82237 Wörthsee
Telefon:08153985823
Fax:08153985825
E-Mail:soziales@woerthsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 16-18:30 Uhr
(2)
Sozialamt
7.72 km von Herrsching am Ammersee
Anschrift:Pfarrgasse 13, 82266 Inning am Ammersee
Telefon:0814392111
Fax:0814392113
E-Mail:gemeinde@inning.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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