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Ausländerbehörden in Feldkirchen (Niederbayern) - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrer Ausländerbehörde in Feldkirchen (Niederbayern). Die Ausländerbehörde ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt die Ausländerbehörde in Feldkirchen (Niederbayern) gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Die Ausländerbehörde bzw. das Ausländeramt in Feldkirchen (Niederbayern) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In Landkreisen, kreisfreien oder größeren Städten ist die Behörde damit betraut, alle relevanten Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Ausländerrechts zu treffen. Die Ausländerbehörde in Feldkirchen (Niederbayern) ist damit z.B. für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen oder die Ausstellung von Passersatzpapieren zuständig. Anhand der folgenden Liste zur Ausländerbehörde in Feldkirchen (Niederbayern) können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

(16)
Ausländeramt des Landkreises Straubing-Bogen
6.87 km von Feldkirchen (Niederbayern)
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973240
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Feldkirchen (Niederbayern)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(32)
Ausländeramt
6.5 km von Feldkirchen (Niederbayern)
Anschrift:Am Platzl 31, 94315 Straubing
Telefon:0942194470150
Fax:0942194470193
E-Mail:auslaenderamt@straubing.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(29)
Ausländeramt des Landkreises
22.61 km von Feldkirchen (Niederbayern)
Anschrift:Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Telefon:0873187440
Fax:0873187100
E-Mail:info@landkreis-dingolfing-landau.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
(30)
Ausländeramt des Landkreises
31.41 km von Feldkirchen (Niederbayern)
Anschrift:Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Telefon:099131000
Fax:0991310041250
E-Mail:poststelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(30)
Ausländeramt des Landkreises Regensburg
37.19 km von Feldkirchen (Niederbayern)
Anschrift:Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Telefon:094140090
Fax:09414009299
E-Mail:poststelle@landratsamt-regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
(24)
Ausländerbehörde
37.2 km von Feldkirchen (Niederbayern)
Anschrift:D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg
Telefon:09415072777
Fax:09415072779
E-Mail:auslaenderangelegenheiten@regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-13 Uhr und 15-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Feldkirchen (Niederbayern)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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