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Friedhofsämter in Geiselhöring - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Geiselhöring
0.34 km von Geiselhöring
Anschrift:Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring
Telefon:09423940020
Fax:09423940040
E-Mail:buergermeister@geiselhoering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Geiselhöring

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Schulstraße 26, 93104 Sünching
Telefon:09480938013
Fax:09480938020
E-Mail:karin.montazeri@vg-suenching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-17 Uhr, Do 13:30-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Laberweinting
7.09 km von Geiselhöring
Anschrift:Landshuter Straße 32, 84082 Laberweinting
Telefon:08772961916
Fax:08772961930
E-Mail:gemeinde@laberweinting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 29, 94351 Feldkirchen
Telefon:0942084020
Fax:09420840223
E-Mail:info@feldkirchen-gemeinde.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Schlossplatz 2, 94369 Rain
Telefon:09429940116
Fax:09429940126
E-Mail:info@vgem-rain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Do 13:30-16 Uhr und Mi 13:30-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Leiblfing
10.71 km von Geiselhöring
Anschrift:Schulstraße 6, 94339 Leiblfing
Telefon:0942795030
Fax:09427950333
E-Mail:info@leiblfing.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Geiselhöring
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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