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Hochbauämter in Leiblfing - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Hochbauamt in Leiblfing. Das Hochbauamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Hochbauamt in Leiblfing gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Hochbauamt in Leiblfing ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In vielen Bundesländern gilt für diese Behörde eine abweichende Bezeichnung. Gemein ist diesen Institutionen allerdings, dass sie allesamt mit Bauangelegenheiten beschäftigt sind. Das Hochbauamt in Leiblfing ist etwa für den Bau von Schulen oder Verwaltungsgebäuden zuständig. Anhand der folgenden Liste zum Hochbauamt in Leiblfing können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

(1)
Bauamt
1.32 km von Leiblfing
Anschrift:Schulstr. 6, 94339 Leiblfing
Telefon:09427950322
Fax:09427950333
E-Mail:bauamt1@leiblfing.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973259
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Leiblfing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt (Gemeinde Feldkirchen)
6.96 km von Leiblfing
Anschrift:Hauptstr. 29, 94351 Feldkirchen
Telefon:09420840211
Fax:09420840223
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(1)
Bauamt
8.42 km von Leiblfing
Anschrift:Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding
Telefon:09426850420
Fax:09426850433
E-Mail:info@oberschneiding.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
9.01 km von Leiblfing
Anschrift:Von-Haniel-Allee 12, 84152 Mengkofen
Telefon:087339388141
Fax:087339388199
E-Mail:gemeinde@mengkofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
(1)
Bauamt
10.3 km von Leiblfing
Anschrift:Straubinger Straße 4, 94330 Aiterhofen
Telefon:09421996926
Fax:09421996925
E-Mail:bauamt@aiterhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Bauamt
11.85 km von Leiblfing
Anschrift:Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring
Telefon:09423940018
Fax:09423940030
E-Mail:bauamt@geiselhoering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Leiblfing
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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