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Sozialämter in Leiblfing - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.32 km von Leiblfing
Anschrift:Schulstr. 6, 94339 Leiblfing
Telefon:0942795030
Fax:09427950333
E-Mail:info@leiblfing.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973377
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Leiblfing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt (Gemeinde Feldkirchen)
6.96 km von Leiblfing
Anschrift:Hauptstr. 29, 94351 Feldkirchen
Telefon:0942084020
Fax:09420840223
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(1)
Sozialamt
8.42 km von Leiblfing
Anschrift:Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding
Telefon:0942685040
Fax:09426850433
E-Mail:info@oberschneiding.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.01 km von Leiblfing
Anschrift:Von-Haniel-Allee 12, 84152 Mengkofen
Telefon:0873393880
Fax:087339388199
E-Mail:gemeinde@mengkofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
(1)
Sozialamt
10.3 km von Leiblfing
Anschrift:Straubinger Straße 4, 94330 Aiterhofen
Telefon:0942199690
Fax:09421996925
E-Mail:vorzimmer@aiterhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 & Do 14:00 - 18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
11.75 km von Leiblfing
Anschrift:Marktplatz 23, 94431 Pilsting
Telefon:099539301324
Fax:099539301501
E-Mail:info@pilsting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo, Di 13:30-16:30 Uhr, Do 13.30-17.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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